Version B10-01-25
Diese Medienlizenzbedingungen (die „Lizenzbedingungen“) gelten für Ihre Nutzung von lizenzierten Bildern, die Sie entweder direkt von einem verbundenen Unternehmen von Vantor Parent Inc., einem Unternehmen mit Sitz in Delaware und Geschäftsräumen in 1300 W. 120th Avenue, Westminster, Colorado 80234, USA („Vantor“), oder von einem zertifizierten Wiederverkäufer von Vantor lizenziert haben. Diese Lizenzbedingungen werden zwischen Vantor und dem Kunden geschlossen. Diese Lizenzbedingungen gelten zusätzlich zu und ergänzen die Bedingungen aller anderen von Vantor gewährten Lizenzen für die lizenzierten Bilder.
Durch die Unterzeichnung oder anderweitige Zustimmung zu einer Kundenvereinbarung oder durch das Herunterladen, den Zugriff oder die Nutzung von lizenzierten Bildern, die unter einer Anzeige- und Medienlizenz lizenziert sind, akzeptieren Sie im Namen des Kunden diese Lizenzbedingungen und erklären sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein. Wenn Sie diese Lizenzbedingungen im Namen eines Unternehmens, einer anderen juristischen Person oder einer Regierungsbehörde abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, diese juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen an die Bedingungen dieser Lizenzbedingungen zu binden. In diesem Fall bezieht sich „Kunde“ auf diese juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie keine von Vantor lizenzierten Bilder herunterladen, darauf zugreifen oder verwenden. Die in diesen Lizenzbedingungen verwendeten Begriffe sind in Abschnitt 4 unten definiert.
1. LIZENZVERGABE. Zusätzlich zu den Nutzungsrechten, die in anderen von Vantor gewährten Lizenzen für die lizenzierten Bilder festgelegt sind, gewährt Vantor dem Kunden eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Veröffentlichung von Auszügen aus den lizenzierten Bildern und/oder Derivaten der lizenzierten Bilder in einer der folgenden Publikationen (die „Publikationen“) zur Ergänzung von Texten oder anderen Inhalten, vorbehaltlich der in Abschnitt 2 unten aufgeführten Anforderungen:
(a) Berichte, White Papers, Präsentationen und Schulungshandbücher (gedruckt und elektronisch);
(b) Bücher, Lehrbücher, Zeitungen, Zeitschriften, Artikel, Fachzeitschriften und Blogs (gedruckt und elektronisch);
(c) Poster, Broschüren und Messestände;
(d) Websites und soziale Medien; und
(e) Videomedien, einschließlich Filmen, Fernsehprogrammen, Dokumentationen, Webinaren und anderen Sendungen.
2. ANFORDERUNGEN. Jede Nutzung der lizenzierten Bilder und Derivate der lizenzierten Bilder unterliegt den folgenden Anforderungen:
(a) DRUCK- UND VIDEO-/SENDEMEDIEN.
(i) Auflösung – Mit einer Auflösung, die nicht besser ist als die Auflösung der gelieferten Bilder.
(ii) Metadaten – Es dürfen nur das Datum/die Uhrzeit der Aufnahme, das Fahrzeug und die Bandkombination veröffentlicht werden.
(b) ONLINE-MEDIEN.
(i) Auflösung – Die Auflösung darf nicht besser sein als die Auflösung der gelieferten Bilder.
(ii) Bildformate – .png, .tif, .tiff, .gif, .jpg, .jpeg, .jpe, .jfif, .bmp, .pdf oder jedes andere Format ohne Georeferenzierungsinformationen
(iii) Metadaten – Es dürfen nur das Datum/die Uhrzeit der Erfassung, das Fahrzeug und die Bandkombination veröffentlicht werden.
(iv) Bildsicherheit – Nicht extrahierbar und nicht herunterladbar.
Darüber hinaus muss jede Verwendung der lizenzierten Bilder oder eines Derivats der lizenzierten Bilder in den Publikationen einen Hinweis auf Vantor auf oder neben dem Bild in der folgenden Form enthalten: „[Produkt] © [JAHR] Vantor. Bei der Einbindung der lizenzierten Bilder oder eines Derivats der lizenzierten Bilder in einen Film, eine Fernsehsendung, eine Dokumentation, ein Webinar oder eine andere Sendung kann die Quellenangabe jedoch in den Abspann am Ende der Produktion aufgenommen werden.
3. ZUGRUNDE LIEGENDE LIZENZBEDINGUNGEN. Sofern in diesen Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die von Vantor gewährten zugrunde liegenden Lizenzen für die lizenzierten Bilder (einschließlich aller darin enthaltenen Bestimmungen) in vollem Umfang gültig und wirksam und bleiben dies auch weiterhin. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Lizenzbedingungen verwendet, aber nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die in der von Vantor gewährten zugrunde liegenden Lizenz für die lizenzierten Bilder und/oder der geltenden Kundenvereinbarung festgelegt ist. Alle allgemeinen Bestimmungen, die in der von Vantor gewährten zugrunde liegenden Lizenz für die lizenzierten Bilder enthalten sind, gelten für diese Lizenzbedingungen, als wären sie in diesen Lizenzbedingungen enthalten.
4. DEFINITIONEN.
„Verbundene Unternehmen” bezeichnet alle juristischen Personen, die eine Partei kontrollieren, von einer Partei kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei stehen, wobei „Kontrolle” Folgendes bedeutet: (a) das Eigentum an mindestens fünfzig Prozent (50 %) des Eigenkapitals oder der wirtschaftlichen Beteiligung an der juristischen Person; (b) das Recht, die Mehrheit der Stimmen zu haben oder zu ernennen
2 VANTOR FORMULAR WW0016B – Anzeige- und Medienlizenz – Version B10-01-25
des Vorstands oder eines anderen Leitungsorgans der juristischen Person; oder (c) die Befugnis, die Geschäftsführung und die Politik dieser Partei auf irgendeine Weise zu leiten oder zu beeinflussen.
„Zertifizierter Wiederverkäufer” bezeichnet einen von Vantor autorisierten Wiederverkäufer, der Lizenzen zur Nutzung der lizenzierten Bilder weiterverkaufen darf.
„Kunde” bezeichnet die natürliche oder juristische Person oder Behörde, die eine Lizenz zur Nutzung der entsprechenden lizenzierten Bilder entweder direkt von Vantor oder von einem zertifizierten Wiederverkäufer erworben hat.
„Kundenvereinbarung“ bezeichnet (a) in Bezug auf einen Kunden, der eine Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Bilder direkt von Vantor erwirbt, die Vereinbarung, die aus der entsprechenden Auftragsbestätigung und den Produktbedingungen besteht; und (b) in Bezug auf einen Kunden, der eine Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Bilder von einem zertifizierten Wiederverkäufer erwirbt, die Vereinbarung zwischen dem zertifizierten Wiederverkäufer und dem Kunden.
„Derivat“ bezeichnet jede Ergänzung, Verbesserung, Aktualisierung, Änderung, Umwandlung, Anpassung oder jedes abgeleitete Werk eines lizenzierten Bildes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Umformatierung des lizenzierten Bildes in ein anderes Format oder Medium, als das, in dem es an den Kunden geliefert wurde; jede Hinzufügung oder Entnahme von Daten, Informationen oder anderen Inhalten zum oder aus dem lizenzierten Bild; oder jede Kopie oder Reproduktion des lizenzierten Bildes.
„Lizenzierte Bilder“ bezeichnet Satellitenbilder, Luftbilder, Informationen zu Immobilienmerkmalen, Metadaten und andere Daten, die in den Bilddateien enthalten sind, die dem Lizenznehmer von Vantor oder einem zertifizierten Wiederverkäufer geliefert oder über ein Vantor-Produkt zugänglich gemacht werden, für das der Lizenznehmer eine Anzeige- und Medienlizenz erworben hat.
„Auftragsbestätigung“ bezeichnet die von Vantor erstellte Vereinbarung oder ein anderes Dokument, in dem die Produkte, die Vantor dem Kunden zur Lizenzierung anbietet, sowie die damit verbundenen Bedingungen aufgeführt sind und das dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird. Ein Angebot, das eine geschätzte Gebühr enthält, ist keine Auftragsbestätigung.
„Produkt“ bezeichnet ein Produkt und/oder eine Dienstleistung von Vantor, das/die lizenzierte Bilder enthält oder über das/die der Kunde lizenzierte Bilder erhält und das/die vom Kunden gemäß der Kundenvereinbarung lizenziert wird.
„Produktbedingungen“ bezeichnet die Produktbedingungen, gemäß denen Vantor dem Kunden das Produkt zur Verfügung stellt und die unter https://www.vantor.com/legal verfügbar sind.
„Veröffentlichung“ hat die in Abschnitt 1 dieser Lizenzbedingungen festgelegte Bedeutung.